satzung

Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V.

Für ein handlungsorientiertes und erfahrungsgeleitetes Lernen - Menschen können mehr...


Auszug aus der Fassung nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 1996 und nach Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 09.-10. Februar 2012.

Menschenbild

Die Mitglieder des Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieses unveräußerbare Recht gilt unabhängig von Geschlecht, den persönlichen Fähigkeiten, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sonstigen Orientierungen.
    
Die Mitglieder des Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. begreifen den Menschen als ein soziales und individuelles Wesen, dessen Lebensentwürfe zu achten sind. Unterstützung ist immer als individuelle Unterstützung zu gestalten und zielt insbesondere darauf ab, soziale Beziehungen lebensdienlich zu gestalten.
    
Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernst genommen. Das beinhaltet das Recht auf Eigenverantwortung, mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, diese jederzeit wahrzunehmen; die Rechte Anderer bleiben davon unbeschadet.
    
Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden.
    
Die Mitglieder des Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert. Alle unterstützenden Bemühungen müssen sich an dieser Voraussetzung orientieren.

 

Die vollständige Satzung finden Sie auch im Download Bereich unserer Seiten.

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