Titel und Anerkennungsverfahren Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be®
Der Erlebnispädagoge be® / Die Erlebnispädagogin be® ist ein Titel, welcher vom Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. an einzelne Personen vergeben wird. Dieser Titel gewährleistet seit Mai 2018, unabhängig von den unterschiedlichen Ausbildungen in der Erlebnispädagogik, ein vergleichbares Qualifikationsniveau.
Mit dem Titel und zugehörigem Anerkennungsverfahren wurde ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung der Erlebnispädagogik gemacht.
Um den Titel zu erlangen müssen mehrere Qualifikationen nachgewiesen werden. Dazu gehören neben einer pädagogischen und einer erlebnispädagogischen Ausbildung umfassende Erfahrungen in der erlebnispädagogischen Praxis, Fort- und Weiterbildungen sowie eine Reflexion der eigenen Arbeit. Hierbei gibt es verschiedene Zugangswege, um Personen mit sehr verschiedenen Bildungswegen die Erlangung des Titels zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Erlangung des Titels ist zudem eine natürliche Mitgliedschaft im Bundesverband. » Mehr erfahren
Das Anerkennungsverfahren
Die Erlangung des Titels erfolgt über ein Anerkennungsverfahren. Die geforderten Qualifikationen sowie der Ablauf des Verfahrens sind im Dokument "Anerkennungsverfahren zur Erlangung des Titels Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be®" (2. Fassung, 2021) ausführlich beschrieben.
Um das Anerkennungsverfahren zu durchlaufen reichen Antragsteller*innen die vollständigen Unterlagen beim Bundesverband postalisch ein:
- Antragsformular (Vertrag)
- Nachweise für die geforderten Qualifikationen (strukturiert und vollständig). Bei der Strukturierung der Nachweise hilft Ihnen die Checkliste. (bitte unbedingt nutzen)
- Eventuell noch den Antrag auf natürliche Mitgliedschaft, sofern diese noch nicht besteht.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung sowie die Rechnung über das Verfahren (175€ oder 225€). Nach Begleichung der Kosten beginnt das eigentliche Anerkennungsverfahren, indem die Unterlagen und Nachweise an ein*e Prüfer*in weitergegeben werden. Je nach Prüfergebnis vergibt dann der Bundesverbandes den Titel Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be® an den bzw. die Antragstellerin.
Die begleitenden Dokumente
Wir empfehlen Ihnen ein aufmerksames Lesen der Dokumente zum Titel und Anerkennungsverfahren. Die Voraussetzungen, der Ablauf, die Kosten, einzureichende Nachweise sowie die spätere Verwendung des Titels sind hier genau beschrieben.
Hier noch einmal alle Dokumente:
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Die bereits anerkannten Erlebnispädagogen be® finden Sie in der Mitgliederliste gekennzeichnet unter den natürlichen Mitgliedern » Zur Übersicht der Erlebnispädagogen be®