Eine Mitgliedschaft ist sowohl für juristische als auch für natürliche Personen möglich. Juristische Mitglieder sind alle die, die unternehmerisch tätig sind z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Einzelunternehmen. Natürliche Mitglieder sind Einzelpersonen.
Neben der Angabe formaler Daten sind mit dem Antrag auf eine juristische Mitgliedschaft zusätzlich das Konzept vorzulegen sowie die Einhaltung von Qualitätsgrundlagen nachzuweisen. Nachdem die Antragsunterlagen geprüft wurden, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Bundesverband.
» Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Gern informieren wir Sie ausführlich über das Aufnahmeverfahren und die Möglichkeiten, die Ihnen mit einer Mitgliedschaft zur Verfügung stehen.
» Nehmen Sie mit uns Kontakt auf