Vorstand
Kassenprüfer
Schiedsstelle
Geschäftsstelle
Der Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik ist als gemeinnützig eingetragener Verein tätig. Er ist anerkannter Träger der Jugendhilfe.
Der Bundesverband versteht sich als Dach- und Fachverband für Individual- und Erlebnispädagogik. Seit über 25 Jahren steht der Verband für eine Haltung in der Pädagogik, welche das Lernen nicht als rein kognitive Angelegenheit versteht, sondern als menschliche Entwicklung, prozess- und handlungsorientiert.
Wichtigstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Unsere Mitglieder sind sowohl Einzelpersonen (natürliche Mitglieder) als auch verschiedene Formen von Einrichtungen / Trägern / Anbietern (juristische Mitglieder). Der Verband hat heute weit über 100 Mitglieder und wächst stetig weiter.
Die Mitglieder ordnen sich inhaltlich einem oder mehreren Fachbereichen und Themenfeldern zu.
In jedem Bereich arbeiten Fach- und Arbeitsgruppen zu speziellen Themen, die aktuelle Aufmerksamkeit erfordern. Die Mitarbeit unserer Mitglieder ist ausdrücklich erwünscht, jedoch keine Pflicht. Die Fachgruppen stehen zudem auch Nicht-Mitgliedern offen, ebenso wie der öffentliche Teil unserer Jahreshauptversammlung, in denen u.a. Fortbildungsangebote auf der Tagesordnung stehen.
Aus den Reihen der Mitglieder heraus wird alle drei Jahre der Vorstand gewählt. Er muss aus mindestens vier, und kann aus bis zu neun Personen, bestehen. Die ehrenamtlich tätigen Vorstände decken dabei die Fachbereiche und Themenfelder des Bundesverbandes ab.
Daneben gibt es zwei Kassenprüfer*innen, die ebenfalls für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Kassenprüfer*innen können dabei aus den Reihen der Mitglieder kommen, aber auch extern tätig sein.
Ein weiteres Organ ist des Bundesverbandes ist die Schiedsstelle. Sie hat bei Bedarf eine klärende Funktion und besteht aus fünf Mitgliedern.
Die Schnittstelle zwischen Mitgliedern, Vorstand, den Fachbereichen und der Öffentlichkeit bildet die Geschäftsstelle des Verbandes. Die Geschäftsführung wird als Hauptamt vom Vorstand eingestellt.
» Unsere Satzung finden Sie hier.