Zertifizierung und Qualitätssiegel „beQ“ mit neuem Mehrwert

Im Rahmen des Bildungszeitgesetzes ist das Qualitätssiegel "beQ" ein anerkanntes und gleichwertiges Siegel.

Institutionen, die das Siegel „beQ“ tragen, haben nicht nur ihre Qualität prüfen lassen, sondern damit auch zahlreiche Vorteile. Umfragen haben ergeben, dass bei der Suche nach einer Ausbildung in der Erlebnispädagogik das Qualitätssiegel immer wieder eine große Rolle für Interessenten spielt. Nun kommen weitere Vorteile hinzu.

In diversen Bundesländern gibt es Gesetze zum Thema Bildungszeit/Bildungsurlaub. Das bedeutet z.B. für Arbeitnehmer:innen in Baden-Württemberg, dass sie bis zu fünf Tage Bildungsurlaub, die ihnen pro Jahr zustehen, bei einem im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannten Träger absolvieren können. Hier entstehen dadurch Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Infos zum Bildungszeitgesetz in BaWü gibt es hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit

In Nordrhein-Westfalen liegt nun ebenso eine Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem AWbG NRW vor: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw

Um die entsprechenden Verfahren zu durchlaufen und die Anerkennung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes in den jeweiligen Bundesländern zu erhalten, muss die beantragende Institution ein anerkanntes Qualitätssiegel vorweisen. In zwei aufwändigen Erstverfahren hat der Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. gemeinsam mit der Zwerger & Raab GmbH nun erreicht, dass das Zertifizierungsverfahren „Qualität in der Individual- und Erlebnispädagogik – Mit Sicherheit pädagogisch!“ und das dazugehörige Qualitätssiegel „beQ“ in NRW und in BaWü zu den anerkannten Siegeln gehört und gelistet ist. Damit ist das „beQ“ als gleichwertig zu anderen Zertifizierungsverfahren anerkannt. Das wiederum ebnet den Weg, dass sich Organisationen, die für die Ausbildung in der Erlebnispädagogik „beQ“-zertifiziert sind, ebenso im Rahmen des Bildungszeitgesetzes (NRW, BaWü) anerkennen lassen können. Zudem sehen wir gute Chancen, dass auch in anderen Bundesländern das „beQ“ anerkannt wird.

 

Mehr über das Zertifizierungsverfahren: www.info-beq.de

 

Text: Reinhard Zwerger, Zwerger & Raab GmbH und 1. Vorsitzender des be & Katja Rothmeier, Geschäftsführung be

Bild: Philip Neumann auf Pixabay 

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