Dieses Mal waren neben den Akteur*innen des Bundesverbandes Individual- und Erlebnispädagogik e.V. (be) der Arbeitskreis der Auslandsprojekte (AKA) des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie Vertreter*innen der Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik e.V. (AIM) eingeladen.
Themenschwerpunkt des Gesprächs war erneut der Austausch rund um die geplante Neuordnung sowie die aktuelle Praxis des europäischen Konsultationsverfahrens im Rahmen der Verordnung (EG) § 56, kurz „Brüssel IIa“.
Aus diesem Grund hat das BMFSFJ dieses Mal weitere Ministerien gebeten, an der Runde teilzunehmen: vertreten waren das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Auswärtige Amt sowie das Bundesamt für Justiz.
Auf Initiative des be trafen sich am Vortag alle interessierten Vertreter*innen von AKA, AIM und be zu einem Koordinationstreffen in Berlin, um Positionen auszuloten, abzustimmen sowie alle Themen gemeinsam gut vorzubereiten. Erfreulicherweise waren Vertreter*innen aller beteiligten Verbände bzw. Organisationen bei diesem Gespräch dabei. Die gemeinsam erarbeitete Agenda mit Themenwünschen für den Folgetag enthielt über den Kontext „Brüssel IIa“ hinaus auch den Wunsch nach Orientierung und aktuellem Verfahrens-Sachstand bzgl. der Neuordnung des SGB VIII, die ja in der vergangenen Legislaturperiode bereits den Bundestag passiert hat.
Im Kontext dieses Vortreffens stellte der be außerdem zwei neue Positionspapiere vor, die in der Runde besprochen und am Folgetag den Gesprächsteilnehmenden aus den Bundesministerien zur Verfügung gestellt, jedoch nicht detailliert erörtert wurden:
- „Fachpolitische Position zu europäischer Jugendhilfe“ sowie eine
- aktuelle Positionierung zum §36c des Entwurfs zum SGB VIII auf der Grundlage mehrerer Synopsen sowie der Arbeitsergebnisse einer AG von Trägervertreter*innen aus den Reihen von AIM und be
Die offene und durchaus stellenweise kontrovers geführte Diskussion ermöglichte die Erörterung wichtiger Fragen und den Austausch unterschiedlicher Positionen, beispielsweise:
- Welche Rechtsnorm hat im Kontext europäischer Jugendhilfe eigentlich Vorrang: das Recht auf Schutz des Kindeswohls durch eine geeignete Unterbringung im Ausland oder die Hoheit der Gastländer bezüglich Ihrer Praxis im Umgang mit gestellten Anträgen nach Brüssel IIa?
- Verhinderung von Unterbringungen im legalen Kontext, wenn Gastländer die Anträge zum Konsultationsverfahren nicht bearbeiten – was können Jugendämter und Träger konkret tun? Welche Möglichkeiten der Unterstützung liegen im Verantwortungs- und Handlungsbereich der beteiligten Ministerien?
- Wie ist es vor dem Hintergrund der bundespolitischen Positionierung, jedem jungen Menschen Auslandserfahrungen zu ermöglichen, eigentlich einzuordnen, dass für Jugendliche aus Hilfen zur Erziehung - Kontexten in jedem Fall grenzüberschreitender Maßnahmen Konsultationsverfahren durchgeführt werden müssen, für jede andere Zielgruppe jedoch nicht?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wies darauf hin, dass familienrechtliche Regelungen im europäischen Kontext stets von allen Staaten einvernehmlich verabschiedet werden müssen. An dieser Stelle wurde deutlich und vorstellbar, warum die Neuordnung des § 56 noch nicht erfolgt ist und möglicherweise noch geraume Zeit beanspruchen wird.
Zum aktuellen Stand der Neuregelung des SGB VIII gab das BMFSFJ folgende Informationen: es ist möglich, dass das Gesetz der Vorgänger-Regierung bei erneuter Lesung im Bundesrat eine Mehrheit und somit Rechtskraft erlangt. Wird das Gesetz hingegen abgelehnt, wird ein neuer Entwurf – allerdings auf der Grundlage des in 2017 verabschiedeten Gesetzes - formuliert. In diesem Fall würden Expert*innen und Verbände intensiver einbezogen werden als beim Vorgänger-Verfahren der vergangenen Legislaturperiode.
Auch wenn nicht für alle drängenden Fragen Lösungen gefunden werden konnten, so hat der Austausch letztlich ein besseres Verstehen, erweiterte Möglichkeiten zur vertiefenden Kooperation sowie die Klärung unterschiedlicher Perspektiven gefördert.
Wie bei unserem letzten Treffen im März 2017 wird es ein mit den Ministerien abgestimmtes Protokoll geben, welches wir unseren Mitgliedern dann zur Verfügung stellen können.
Auch werden einzelne Fragen im Rahmen der Fachgruppe (03. – 04.09.2018 in Wuppertal) weiter vertieft werden können und müssen.
Text: Heike Lorenz, Vorstand im be
Das Foto entstand im Rahmen des Treffens am 16.04.2018 in Berlin