Beim zweiten Treffen der Fachgruppe „Hilfen zur Erziehung“ in diesem Jahr konnten sich die Teilnehmenden zu zahlreichen Themen austauschen. Bei der SGB VIII Reform, welche abermals im Bundesrat vertagt wurde, war man sich einig proaktiv zu handeln. Aktuell ist unklar ob, wann und wie das Gesetz verabschiedet wird. Unabhängig davon wolle man Ideen entwickeln, wie aus Sicht der Individualpädagogik die Reform gestaltet werden könnte.
Ausgetauscht wurde sich auch wieder zum Brüssel IIa Verfahren und den Sachständen in einzelnen Ländern. Ganz neu ist die Info, dass ab sofort Anträge zu Brüssel IIa an das Bundesamt für Justiz (BfJ) gesandt werden dürfen. Allerdings wird es zu Griechenland – in Abweichung zu den anderen Ländern – kein Datenblatt und keine weiteren hilfreichen Unterlagen (die das BfJ jeweils selbst zusammengestellt hat aufgrund der Durchführungsregelungen in den einzelnen Ländern) geben. Die Erstellung solcher Unterlagen ist in Bonn auch nicht geplant. Stattdessen gibt es den Hinweis, sich möglichst exakt an die Vorgaben zu halten, welche Unterlagen bei Antragstellung beigebracht werden müssen (die Übersetzung des Originals aus Griechenland steht auf der Website des BfJ).
Ebenso wurde über aktuelle Empfehlungen zum Fachkräftegebot, über neue Rechtssprechungen, die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien sowie Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Fachverbänden gesprochen.
Ein längerer Austausch erfolgte zum Kompetenznachweis International (<link file:266 _blank download>KNI) mit dem Ergebnis, dass beim nächsten Treffen der Fachgruppe ein Themenschwerpunkt zum KNI erfolgen soll. Dabei sollen nochmals der KNI und seine Vorteile vorgestellt werden, vor allem aber erläutert werden, welche Möglichkeiten der Anwendung es für die Träger und ihre Jugendlichen gibt.
Das nächste Treffen wurde für den 20. - 21.Februar 2018 festgelegt. Tagungsort ist Leimen mit unserem Mitglied Coccius – Sozialpädagogische Projekte GbR als Gastgeber.
Text: Katja Rothmeier
Foto: be | Katja Rothmeier