Wiesner hat hier vier grundsätzliche Fragen zur europäischen Regelung von Unterbringungen für junge Menschen in einem Gastland differenziert erörtert:
- Fallen Unterbringungen im Rahmen der Erbringung von Hilfen zur Erziehung unter den Anwendungsbereich des Abkommens?
- Auslegung des Begriffs „Gerichte“ bei der Anwendung der Brüssel IIa Verordenung
- Rechtliche Bedeutung des Konsultationsverfahrens
- Welche Rechtsmittel stehen gegen eine ablehnende Entscheidung der nationalen Behörden zur Verfügung?
Die 2019 verabschiedete Neu-Ordnung, die zum 01. August 2022 in Kraft tritt, wurde in die Erläuterungen einbezogen und bewertet.
Dem Grunde nach hat Wiesner schlüssig heraus gearbeitet und belegt, an welchen Stellen die Verordnung und ihre Auslegung bzw. Handhabung in den einzelnen EU Staaten nicht oder nur schwerlich mit z. B. den deutschen Rechtsgrundlagen sowie unserem Verständnis von Hilfen zur Erziehung vereinbar ist.
Um diesen Umstand zu verstehen, bieten sich zwei Perspektiven an:
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass für den Zuständigkeitsbereich europäischer Regelungen sehr diverse nationale Vorschriften sowie Haltungen und Kulturen berücksichtigt und vereint werden müssen – eine Herausforderung in sich.
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass die Regelung der Hilfen zur Erziehung unter bestehende Vorschriften zur Anwendung bei Internationalen Sorgerechtsfragen subsumiert wurde und keine dem Sachgegenstand angepasste und angemessene Verordnung entwickelt wurde. Dies wiederum erklärt sich teilweise aus einem dringlichen Steuerungs- und Strukturbedürfnis für eine grenzüberschreitende Hilfe zur Erziehung, die – damals noch mehr als heute – ein Novum darstellte.
Der Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. wird in Kooperation mit dem AIM e.V. die Ergebnisse „übersetzen“ und verstehbar machen sowie einordnen. Unser Ziel ist es, eine konstruktive und handhabbare Praxis zu entwickeln, die zentrale Anliegen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.
Diesen an uns selbst gestellten Arbeitsauftrag werden wir in Form einer Publikation verdichten. Diese wird die Grundlage bilden, um mit Partner*innen auf allen Ebenen ins Gespräch und in eine Weiterentwicklung der Praxis zu kommen.
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