Die Standards und Dokumente im Rahmen der Zertifizierung „Qualität in der Individual- und Erlebnispädagogik – Mit Sicherheit pädagogisch!“ („beQ“) werden, seitdem das Verfahren bereits 2009 eingeführt wurde, regelmäßig überprüft und erweitert. Nun war es mal wieder an der Zeit einige Aktualisierungen vorzunehmen. Diese ergaben sich unter anderem auch dadurch, dass kürzlich eine Überarbeitung der zugrundeliegenden Qualitätsgrundlagen vorgenommen wurde. » Mehr erfahren
Die Standards und Fragebögen wurden in allen drei Fachbereichen, in denen die Zertifizierung möglich ist, aktualisiert. In den Bereichen „Klassenfahrten und Gruppenprogramme“ und „Hilfen zur Erziehung / Individualpädagogik“ wurden Kleinigkeiten aktualisiert. Im Bereich „Aus- und Weiterbildung“ sind zwei neue Standards entstanden. Einer benennt die Voraussetzungen, welche von einem Interessenten erfüllt sein müssen, um eine Ausbildung zu beginnen. Ein weiterer definiert, wie ein Abschlusszertifikat gestaltet sein muss. Beides ist bereits in den Qualitätsgrundlagen formuliert worden.
Grundlegend angepasst wurden die Dokumente bezüglich der im Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Eine weitere Neuerung betrifft die Veränderung der Re-Zertifizierungsfrist. Bisher war das Qualitätssiegels stets für drei Jahre gültig. Ab jetzt gilt, dass nach der Erst-Zertifizierung das Qualitätssiegel für drei Jahre vergeben wird. Ab der ersten Re-Zertifizierung, und damit mit jeder dann folgenden Re-Zertifizierung, ist das Qualitätssiegel jeweils fünf Jahre gültig.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass drei Jahre eine zu kurze Zeit sind. Zwar ist das Gütesiegel für drei Jahre gültig, jedoch beginnt die Arbeit an der Re-Zertifizierung bereits nach circa 2,5 Jahren. Dies ist, nicht nur für kleinere Anbieter, eine hohe Arbeitsbelastung. Schließlich muss die Zertifizierung parallel zum laufenden Alltagsgeschäft geleistet werden.
Mit der Verlängerung auf fünf Jahre kann der Re-Zertifizierungsprozess nun hoffentlich besser bewältigt werden, da er langfristiger eingeplant werden kann. Trotzdem war es dem Bundesverband wichtig, ein hohes Maß an Qualität zu wahren, so dass nach der erstmaligen Zertifizierung die Gültigkeit bei drei Jahren geblieben ist. Die Entwicklungsmöglichkeiten eines Anbieters zeigen sich bei der Erst-Zertifizierung am meisten. Und an diesen Prozessen soll auch künftig stringent gearbeitet werden. Dabei wäre fünf Jahre eine zu lange Zeit für eine erneute Überprüfung.
Die Zertifizierung „Qualität in der Individual- und Erlebnispädagogik – Mit Sicherheit pädagogisch!“ besteht seit 2009. Durch permanente Weiterentwicklung können Anbieter und Träger heute ihre Qualität in drei Fachbereichen und Arbeitsfeldern überprüfen und anerkennen lassen: erlebnispädagogische Klassenfahrten und Gruppenprogramme, Aus- und Weiterbildung in der Erlebnispädagogik sowie Individualpädagogik in den Hilfen zur Erziehung. Kernstück der Zertifizierung bilden die fachbereichsbezogenen Standards. Sie definieren konkret und überprüfbar die einzuhaltenden Ansprüche und Qualitätsmaßstäbe.
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