Häufig gestellte Fragen

Zum Titel und Anerkennungsverfahren Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be®

Der Erlebnispädagoge be® / die Erlebnispädagogin® ist ein Titel. Er zeigt die bereits erlangten Qualifikationen einer Person auf, die in der Erlebnispädagogik tätig ist. Dabei legt er vergleichbare Anforderungen fest, indem er für Jede und Jeden, unabhängig davon, wo er*sie eine erlebnispädagogische Ausbildung absolviert hat, gleiche Maßstäbe setzt.

Die Anforderungen sind klar benannt und unter folgendem Link einsehbar: Konzept (2. Fassung, 2021)

Entstanden ist der Titel vor dem Hintergrund, dass es keinen staatlich anerkannten Beruf des Erlebnispädagogen gibt und auch keine einheitliche und für alle Ausbildungsanbieter verbindliche Ausbildung zum*zur Erlebnispädagog*in. Streng genommen darf man sich sogar ohne Ausbildung einfach Erlebnispädag*in nennen.

Mit dem Erlebnispädagogen be® gibt es seit Mai 2018 jedoch einen Titel, der an überprüfbare und vergleichbare Qualitätsstandards geknüpft ist.

  • Der Titel zeigt erlangte Qualifikationen auf.
  • Eine fundierte Ausbildung in der Erlebnispädagogik gewinnt noch mehr an Bedeutung.
  • Praxiserfahrungen bekommen eine höhere Bedeutung.
  • Personen, die im Haupterwerb als Erlebnispädagogen tätig sind, können sich fachlich abgrenzen.
  • Durch das Aufzeigen erlangter Qualifikationen und Erfahrungen steigt der Wert eines Trainers und der Erlebnispädagogik an sich. So kann auch ein angemessenes Honorar legitimiert werden.
  • Titelträger sind Teil eines Netzwerkes und profitieren von Informationen, Austausch sowie Vorteilen und Vergünstigungen.
  • Der Titel unterstützt die Standards, die „beQ“- Zertifizierung und die gesamte Qualitätsentwicklung der Erlebnispädagogik.
  • Der Titel führt zu einer Differenzierung in den Qualifikationsstufen (angelehnt an den DQR – Deutscher Qualifikationsrahmen), indem nun oberhalb einer erlebnispädagogischen Ausbildung eine weitere Stufe besteht.
  • Der Titel trägt zur Professionalisierung der Erlebnispädagogik und zu einer Anerkennung als Beruf bei.

Ja, der Titel unterliegt einem Schutz.
Er wird nur vom Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. (be) vergeben und darf nur von Personen getragen/verwendet werden, die das Anerkennungsverfahren zum Titel positiv durchlaufen haben und natürliches Mitglied im be sind.

Die Begriffe Erlebnispädagoge be® und Erlebnispädagogin be® sind als Wortmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und im Besitz des Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V.

Der Titel Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be® kann erst nach einer grundlegenden Ausbildung in der Erlebnispädagogik erlangt werden.

Für den Titel sind Qualifikationen und Nachweise in folgenden Bereichen notwendig:

  • benötigt wird eine pädagogische Qualifikation;
  • zudem eine erlebnispädagogische Qualifikation;
  • umfassende Praxiserfahrung, die nach Abschluss der erlebnispädagogischen Qualifikation erlangt wurde;
  • diese Praxiserfahrung muss selbst- und fremdreflektiert und über eine Dokumentation festgehalten werden;
  • und nicht zuletzt braucht es noch Fort- und Weiterbildungen sowie einen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen 1. Hilfe Schein.

 

Es gilt zu beachten, dass es für die Anforderungen genau definierte Inhalte und Umfänge gibt. So ist z.B. definiert, dass die Praxiserfahrung mindestens 100 Tage mit 800 Zeitstunden umfassen muss.

Die Anforderungen an Zeiten, Umfang und Inhalten sind jeweils definiert und in diesem Dokument nachzulesen: Konzept (2. Fassung, 2021)

Nein - jeder Nachweis kann nur einmalig angerechnet werden!
Dies ist vor allem dann relevant, wenn es um den Nachweis von geleisteten Arbeitsstunden und Praxiserfahrungen geht. Wer zum Beispiel über kein Studium und keine Ausbildung in der Pädagogik verfügt, der benötigt mindestens 240 Tage Praxis in der Pädagogik (sowie Fortbildungen). Diese Praxiserfahrung kann auch in der Erlebnispädagogik erlangt worden sein. Allerdings können diese 240 Tage nicht auch noch für die erforderliche erlebnispädagogische Praxiserfahrung (und umgekehrt!) angerechnet werden.

Den Titel erlangt man, indem man seine vollständigen Unterlagen (erforderliche Nachweise, Checkliste, Vertrag und, falls noch nicht vorhanden, Mitgliedsantrag) beim be einreicht. Die Nachweise werden von einem*r unabhängigen Prüfer*in gesichtet und auf Erfüllung der geforderten Qualifikationen bewertet. Mit einer positiven Empfehlung des*der Prüfer*n verleiht der Vorstand des Bundesverbandes Individual- und Erlebnispädagogik e.V. den Titel.

Alle erforderlichen Nachweise werden strukturiert. Dafür stellen wir eine Checkliste zur Verfügung, die hilft, die Unterlagen zu sortieren. Den erforderlichen Vertrag zum Titel und Anerkennungsverfahren, den Mitgliedsantrag sowie die sortierten und vollständigen (!) Nachweise über eure Qualifikationen sendet ihr per Post (wir empfehlen Einschreiben per Einwurf) an unsere Geschäftsstelle:
Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V., Dahmsfeldstr. 2 in 44229 Dortmund

Achtung: Fehlen Unterlagen und sind die Nachweise lückenhaft, so fällt eine Nachbearbeitung an. Diese kostet zusätzlich 50€ und ist zudem nur einmalig möglich.

Diese werden von einem*einer der Prüfer*innen auf Vollständigkeit und Erfüllung der geforderten Erfahrungen, Qualifikationen und Kompetenzen geprüft. Die Prüfer*innen übernehmen somit eine wesentliche Funktion im Anerkennungsverfahren. Sie arbeiten unabhängig und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Fachkompetenz und Erfahrung in der Erlebnispädagogik aus.

Achtung: Die Unterlagen verbleiben im Archiv des be und werden nicht zurückgesendet.

Nein – als Nachweise über die erforderlichen Qualifikationen reichen uns Kopien offizieller Dokumente. Diese müssen nicht beglaubigt sein.

Achtung: Alle Unterlagen und somit auch im Original eingereichte Nachweise werden nicht zurückgesendet.

Ja - um den Titel beantragen zu können, ist eine natürliche Mitgliedschaft im Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. erforderlich. Es reicht dabei nicht aus, wenn der Arbeitgeber /  die eigene Organisation etc. bereits juristisches Mitglied ist, denn der Titel ist personenbezogen.

Achtung: Der Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht automatisch der Antrag zum Anerkennungsverfahren. Als Mitglied ist man auch nicht automatisch Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be®.

Ja - den Titel können auch Personen erwerben, die ihre erlebnispädagogische Ausbildung außerhalb Deutschlands erlangt haben. Und auch Personen, die außerhalb Deutschlands leben und arbeiten, können den Titel tragen.

Achtung: Wir benötigen für das Anerkennungsverfahren die Unterlagen in deutscher Übersetzung, um die erlangten Qualifikationen prüfen zu können.

Nein, es ist keine Wiederholung des Anerkennungsverfahrens oder eine andere Art der Re-Zertifizierung notwendig.
Lediglich die natürliche Mitgliedschaft muss bestehen, um den Titel tragen zu können.

Der Titel Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be® wird an einzelne Personen vergeben. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens muss die Person nachweisen, dass er oder sie die geforderten Qualifikationen und Erfahrungen erlangt hat. Nach positiver Prüfung bekommt die Person den Titel Erlebnispädagoge be® / Erlebnispädagogin be® verliehen.

Bei der Qualitätszertifizierung „beQ“ („Qualität in der Individual- und Erlebnispädagogik – Mit Sicherheit pädagogisch!“ → mehr erfahren) wird dagegen ein ganzes Unternehmen mit seinen Angeboten geprüft. Dabei müssen je nach Fachbereich um die 40 Standards erfüllt und nachgewiesen werden. Am Ende des umfassenden Zertifizierungsprozesses wird dem Unternehmen das Qualitätssiegel „beQ“ für zunächst drei Jahre verliehen.

Ein Zusammenhang zwischen dem Titel und der Zertifizierung besteht insofern, dass Personen eine Ausbildung bei einem „beQ“-zertifizierten Anbieter absolvieren können. Dadurch können sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung nachweisen, welche eine der Anforderung an den Titel erfüllt und somit die Beantragung des Titels erleichtert.

Wir haben in einer Handreichung noch einmal ausführlicher die Unterschiede der beiden Verfahren dargestellt. → zur Handreichung

Die Übergangsregelung ist zum 31.12.2020 ausgelaufen.

 

Sie galt für alle Personen, die keine erlebnispädagogische Ausbildung gemacht haben (oder die ihre erlebnispädagogische Qualifikation vor 2015 erlangt haben).

Erlebnispädagogische Ausbildungen wurden in Deutschland erst in den 1990er Jahren etabliert. Daher haben viele „Pioniere“ der Erlebnispädagogik selbst keine Ausbildung durchlaufen. Der Titel Erlebnispädagoge be®/ Erlebnispädagogin be® soll für diese „Pioniere“ der Erlebnispädagogik gleichermaßen offen sein.

Das Anerkennungsverfahren legt die heutigen Qualitätsstandards als Maßstab zugrunde. Da erst ab 2015 Anbieter einer Ausbildung in der Erlebnispädagogik gemäß den Qualitätsstandards „beQ“-zertifiziert werden konnten gilt das Jahr 2015 als „magische Grenze“.

Die Kosten belaufen sich auf einmalig 175 für Anträge von Antragsteller*innen mit einer „beQ“-zertifizierten Ausbildung in der Erlebnispädagogik sowie für Anträge im Sinne der Übergangsregelung.

Für Antragsteller*innen mit einer nicht-„beQ“-zertifizierten Ausbildung in der Erlebnispädagogik kostet das Verfahren, aufgrund des erhöhten Prüfungsaufwandes, einmalig 225 €.

Hinzu kommt der jährliche Mitgliedsbeitrag. Eine natürliche Mitgliedschaft kostet jährlich 70€ (ermäßigt 40€).

Mit den Gebühren decken wir das Honorar für die Prüfer*innen, den Verwaltungsaufwand, die Weiterentwicklung des Verfahrens sowie die Beratung der Antragsteller*innen ab.

Ihre Frage(n) sind noch nicht beantwortet?
Dann beraten wir Sie gern telefonisch unter 0231 - 9999490 oder Sie senden uns eine E-Mail an info(at)be-ep.de

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