Auf der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnungen und der Jahresbereicht des Verbandes zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich den Mitgliedern vorzulegen.
Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungsprüfer*innen, welche die Buchführung einschließlich dem Jahresabschluss prüfen und das Ergebnis der Mitgliederversammlung berichten.
Die Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht dem Vorstand angehören.