Ab Mitte des Jahres treten gleich zwei Gesetze neu in Kraft, die Auswirkungen für Anbieter in der Individual- und Erlebnispädagogik haben.
Im Mai wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gültig, welche eine Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb Europas regelt. Zwar galt es bisher auch, sich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen, jedoch birgt die neue Verordnung einige „strengere“ und weitreichendere Regelungen.
Für unser Arbeitsfeld sind vor allem die Vorschriften zu beachten, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Diese betreffen die Anbieter bereits, wenn sie Daten von Teilnehmenden erheben wie z.B. Allergien, Erkrankungen, religiöse Zugehörigkeiten. Grundsätzlich muss eine Person in die Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten aktiv einwilligen und es muss klar benannt sein, was mit den Daten passiert.
Wir empfehlen sich mit der EU-DSGVO auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls fachlichen und rechtlichen Rat einzuholen. Zum Gesetzestext: www.dsgvo-gesetz.de
Auch bei der EU-Pauschalreiserichtlinie treten Änderungen ab Mitte des Jahres in Kraft. Hier wird u.a. die Vermittlung miteinander verbundener Reiseleistungen geregelt. Erlebnispädagogische Programmanbieter sind hiervon betroffen, wenn sie mindestens zwei Leistungen (z.B. eigenes Programm + Bustransfer über ein Taxiunternehmen) in einem Paket(preis) anbieten.
Auch hier empfehlen wir eine individuelle fachliche Beratung. » Erste weiterführende Informationen
Im Rahmen des Treffens der <link file:522 _blank download>Fachgruppe „Klassenfahrten und Gruppenprogramme“ vom 10. - 11.04.2018 in Marburg, werden wir die neuen Reglungen als Schwerpunktthema behandeln. Die Anmeldung zum Fachgruppentreffen läuft bereits und ist für alle Interessenten möglich. » Mehr in der Terminübersicht.