Inhaltlich wurde die Weiterentwicklung der Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§ 45 SGB VIII) diskutiert. Darin enthalten sind mehrere Neuerungen für die Heimaufsicht, die bisher vom Bundesrat noch nicht beschlossen wurden. Diskutiert wurde die aktuelle Herausforderung in der Praxis, als auch die Qualitätsentwicklung oder Begriffe wie „Einrichtung“ oder „Zuverlässigkeit“, und was steckt dahinter. Gerade an der Formulierung „Einrichtung“ hängt Vieles. Sollten die individualpädagogischen Projekte und Familienanaloge Stellen in der Neuerung des SGB VIII nicht mehr unter der Betriebserlaubnispflicht über die Landesbehörden fallen, ändert sich der Status auf den § 33 Pflegestellen. Da gehört die Individualpädagogik jedoch nicht hin, da möchte sie auch nicht hin! Im, Qualitätsdialog vom Familienministerium haben wir dazu Position bezogen und eine schriftliche Stellungnahme raus gegeben.
Die Referenten, die uns am 01.04.19 durch den Tag führten waren: Dr. Dirk Bange (Landesjugendamt Hamburg) referiert über die „Aufsichtsfunktion der Landesjugendämter“, Prof. Dr. Gerlach (IJOS GmbH) über die „Reform der Heimaufsicht“, Martin Isermeyer (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) über die „Reform aus Sicht der freien Träger“, Bettina Stobbe (Ministerium Brandenburg) über den Begriff „Zuverlässigkeit“ und Prof. Dr. Joachim Merchel (FH Münster) über „Wie nah sich Heimaufsicht und Qualitätsentwicklung sind“.
Inhaltlich sah dies wie folgt aus:
Dr. Bange sprach über sexuelle Gewalt und stellte dazu Studien und Fachliteratur vor. Er begab sich auf einen Ausritt der Zeitgeschichte über die Heimaufsicht. Auch spannend bezogen auf das Thema Betriebserlaubnisverfahren, dass durchaus Aussagen von Gesundheitsbehörden und Bauaufsicht zum Thema „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ im Betriebserlaubnisverfahren beteiligt werden.
Prof. Dr. Gerlach referierte über einen Rückblick der SGB VIII Reform seit 2012. Unter juristischen Gesichtspunkten wurde die Begriffsdiskussion Zuverlässigkeit erörtert. Allein der Rechtsbegriff stammt aus dem Bereich des Wirtschaftsverwaltungsgericht. Was sucht dies in der Kinder- und Jugendhilfe? Weiter geht es über die Gewährleistung des Kindeswohl, Sicherstellung der Pflege und Erziehung sowie Hinführung in die Eigenverantwortlichkeit. Deutlich wurde die Abgrenzung von Pflegestellen zu familienanalogen HzE-Einrichtung.
Martin Isermeyer war im Praxisfeld unterwegs. Sehr zeigte eine gute Auffassung und Wahrnehmungen aus Sicht der Basis. Beleuchtet wurden weiter die Begriffe „Zuverlässigkeit“ und „Einrichtung“. Dies war ein spannender Vortrag, es wurde den Praktikern aus dem Munde gesprochen.
Bettin Stobbe stellte das Brandenburger Modell zum Thema „Zuverlässigkeit von Trägern“ vor. Nahe am Projekt wurde von den ersten Erfahrungen gesprochen und referiert.
Den Abschluss machte Prof. Dr. Merchel. In lockerer Vortragsweise brachte er das Thema Heimaufsicht und Qualitätsentwicklung prägnant auf den Punkt. Wo sind Synergien und wo beißt sich das Thema auch miteinander.
Die anschließende Diskussion führte zu einem runden Abschluss des Fachtages.
Text und Foto: Jens Dreger, Vorstand im be